Reglement (Muster)
Art der Veranstaltung
Die Feuerwehr Triesen führt alle 2 Jahre ein Geschicklichkeitsfahren für Feuerwehrmotorfahrzeuge und/oder schwere Motorwagen durch. Alle Teilnehmer befahren den Parcours mit den entsprechenden Hindernissen.
Ziel
Das Geschicklichkeitsfahren dient der Erhöhung und der Verbesserung der praktischen und theoretischen Kenntnisse der Fahrer in einem sportlichen Wettkampf. Die Sicherheit im Strassenverkehr wird damit erhöht.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer müssen folgende Bedingungen erfüllen, um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können:
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Kategorien
Es wird ein Einzel- und Gruppenwettkampf in folgenden Kategorien durchgeführt:
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Es wird ein Einzelwettkampf in folgenden Kategorien durchgeführt:
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Gruppenzusammensetzung
Im Gruppenwettkampf werden nur Gruppen zu 4 Personen derselben Kategorie gewertet. Die Gruppenzusammensetzung ist frei. Jeder Teilnehmer hat auf seiner Startkarte den Namen der Gruppe im entsprechenden Feld einzutragen. Werden in einer Gruppe mehr als 4 Personen angegeben werden nur die 4 Teilnehmer mit den tiefsten Punktewerten gewertet.
Führerscheinvoraussetzungen
Für eine Teilnahme in der Kategorie: Leichte Fahrzeuge < 7,5 Tonnen muss der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheines der Kategorie B oder C1 sein. Für die Teilnahme in der Kategorie schwere Fahrzeuge > 7,5 Tonnen muss der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheines der Kategorie C1 oder C sein.
Durchführung
Auf einem geeigneten Areal Triesen wird ein Parcours mit 10 verschiedenen Hindernissen angelegt, welche mit einem Fahrzeug absolviert werden muss. Die Feuerwehr Triesen stellt keine Fahrzeuge zur Verfügung.
Sollte sich ein Fahrzeugsponsor zur Verfügung stellen, wird ein ziviler LKW für die Teilnehmer der Routiervereinigung bereit stehen. Details finden sie im jeweilig gültigen Reglement.
Dauer des Anlasses
Jeweils 1 Tag.
Anmeldung
Jeder Teilnehmer kann sich vorab über Internet oder mittels Mail anmelden. Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind beim Wettkampfbüro bei genügender Zeitreserve ebenfalls noch möglich. Über das Ende der Nachmeldefrist entscheidet die Jury.
Startkarte
Jeder Teilnehmer hat sich vor dem Start im Wettkampfbüro einzuschreiben. Als Startberechtigung erhält er die Startkarte. Diese ist nach Abschluss des Parcours unverzüglich dem Wettkampfbüro auszuhändigen.
Startgeld
Pro Teilnehmer und Kategorie wird ein Startgeld erhoben, zahlbar bei der Startkartenausgabe. Im Startgeld enthalten ist das Mittagessen.
Ausrüstung
Für Angehörige der Feuerwehr: Feuerwehr-Arbeitsanzug
Für Mitglieder der Routiervereinigung: keine Vorschrift
Verbote
Es ist Verboten:
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Ein Nichtbeachten dieser Verbote zieht eine Punktestrafe von zusätzlich 100 Punkten pro Vorfall nach sich.
Punktemaximum
Bei allen Posten gilt das Punktemaximum von 100 Punkten.
Strassenverkehrsgesetz
Jeder Teilnehmer hat sich an das Strassenverkehrsgesetz des Fürstentum Liechtensteins zu halten. Jede Übertretung wird mit Strafpunkten belegt.
Versicherung
Jeder Teilnehmer haftet für den von ihm verursachten Schaden. Unfälle werden entsprechend dem Strassenverkehrsgesetz behandelt. Der Veranstalter haftet nur für Schäden für welche er gesetzlich verpflichtet ist.
Rangierung
Die Gewinner des Geschicklichkeitsfahrens werden nach einer Punktewertung ermittelt. Gewonnen hat der Teilnehmer mit den wenigsten Punkten. Bei Punktegleichheit entscheidet die geringere Punktezahl drei einzelner Hindernisse.
Auszeichnung
Die 3 Erstklassierten jeder Kategorie erhalten eine Auszeichnung.
Rangverkündigung
Ca. 1 Stunde nach der Abgabe der letzten Startkarte findet in der Festwirtschaft die Rangverkündigung statt. Ohne einen anderen Jurybeschluss müssen Gewinner anwesend sein und die Auszeichnung persönlich abholen, ansonsten verfällt er zugunsten des Nächstrangierten. Es werden keine Auszeichnungen zugestellt. Nicht abgeholte Auszeichnungen verfallen zugunsten des Veranstalters.
Jury
Die Jury besteht aus 3 Mitgliedern des Veranstalters. Die Namen der Mitglieder werden bei der Startkartenausgabe angebracht. Die Jury muss während des gesamten Wettbewerbs einschliesslich der Preisverteilung anwesend sein. Mitglieder der Jury können sich kurzzeitig durch eine Person mit gleichen Fähigkeiten vertreten lassen. Die Jury kontrolliert vorgängig die Parcoursvorschriften, Startkarten und Reglemente.
Für den Beschluss sind 2 Stimmen erforderlich. Ein Jurybeschluss ist unanfechtbar.
Protest
Teilnehmer geben Ihr Einverständnis zur Bewertung Ihres Laufes und der Addition der Punkte mit der Unterzeichnung des Startblattes am Ende des Parcours. Proteste zur Bewertung der einzelnen Hindernisse können nach der Unterzeichnung nicht mehr akzeptiert werden.
Nachträgliche Proteste welche Einfluss auf die Rangierung haben, müssen innert 15 Minuten nach dem Vorkommnis durch den Teilnehmer mit Bezahlung von CHF 50.00 bei der Jury eingereicht werden. Besteht der Protest zu Unrecht, verfällt der Betrag zugunsten des Veranstalters.
Ausschlüsse und Disqualifikationen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen gegen das Reglement den Ausschluss auszusprechen.
Änderung des Reglements
Der Veranstalter behält sich das Recht vor in zwingenden Fällen dieses Reglement ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen werden am Wettkampftag zur Einsicht aufgelegt.




