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Reglement

Art der Veranstaltung

Die Feuerwehr Triesen führt alle 2 Jahre ein Geschicklichkeitsfahren für Feuerwehrmotorfahrzeuge und/oder schwere Motorwagen durch. Alle Teilnehmer befahren den Parcours mit den entsprechenden Hindernissen.

Ziel

Das Geschicklichkeitsfahren dient der Erhöhung und der Verbesserung der praktischen und theoretischen Kenntnisse der Fahrer in einem sportlichen Wettkampf. Die Sicherheit im Strassenverkehr wird damit erhöht.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer müssen folgende Bedingungen erfüllen, um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können:

  • Teilnehmer müssen Angehörige einer Feuerwehr und/oder Mitglied einer Routiervereinigung sein.
  • Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Führerscheines zur betreffenden Kategorie sein. Der Teilnehmer hat sich bei der Startkartenausgabe mit seinem Führerschein auszuweisen.
  • Der Teilnehmer muss den Parcours mit einem Feuerwehrfahrzeug absolvieren.
  • Pro Kategorie darf nur einmal gestartet werden.

Kategorien

Es wird ein Einzel- und Gruppenwettkampf in folgenden Kategorien durchgeführt:

  • Leichte Feuerwehrfahrzeuge < 7,5 Tonnen
  • Schwere Feuerwehrfahrzeuge > 7,5 Tonnen

Es wird ein Einzelwettkampf in folgenden Kategorien durchgeführt:

  • Schwere zivile Fahrzeuge > 7,5 Tonnen

Gruppenzusammensetzung

Im Gruppenwettkampf werden nur Gruppen zu 4 Personen derselben Kategorie gewertet. Die Gruppenzusammensetzung ist frei. Jeder Teilnehmer hat auf seiner Startkarte den Namen der Gruppe im entsprechenden Feld einzutragen. Werden in einer Gruppe mehr als 4 Personen angegeben werden nur die 4 Teilnehmer mit den tiefsten Punktewerten gewertet.

Führerscheinvoraussetzungen

Für eine Teilnahme in der Kategorie: Leichte Fahrzeuge < 7,5 Tonnen muss der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheines der Kategorie B oder C1 sein. Für die Teilnahme in der Kategorie schwere Fahrzeuge > 7,5 Tonnen muss der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheines der Kategorie C1 oder C sein.

Durchführung

Auf einem geeigneten Areal Triesen wird ein Parcours mit 10 verschiedenen Hindernissen angelegt, welche mit einem Fahrzeug absolviert werden muss. Die Feuerwehr Triesen stellt keine Fahrzeuge zur Verfügung.

Sollte sich ein Fahrzeugsponsor zur Verfügung stellen, wird ein ziviler LKW für die Teilnehmer der Routiervereinigung bereit stehen. Details finden sie im jeweilig gültigen Reglement.

Dauer des Anlasses

Jeweils 1 Tag.

Anmeldung

Jeder Teilnehmer kann sich vorab über Internet oder mittels Mail anmelden. Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind beim Wettkampfbüro bei genügender Zeitreserve ebenfalls noch möglich. Über das Ende der Nachmeldefrist entscheidet die Jury.

Startkarte

Jeder Teilnehmer hat sich vor dem Start im Wettkampfbüro einzuschreiben. Als Startberechtigung erhält er die Startkarte. Diese ist nach Abschluss des Parcours unverzüglich dem Wettkampfbüro auszuhändigen.

Startgeld

Pro Teilnehmer und Kategorie wird ein Startgeld erhoben, zahlbar bei der Startkartenausgabe. Im Startgeld enthalten ist das Mittagessen.

Ausrüstung

Für Angehörige der Feuerwehr: Feuerwehr-Arbeitsanzug
Für Mitglieder der Routiervereinigung: keine Vorschrift

Verbote

Es ist Verboten:

  • Die Kabine während der Absolvierung des Parcours zu verlassen
  • Trittbretter oder Einsteigehilfen zu betreten
  • Eventuelle Abdeckungen zu entfernen
  • Rückfahrkameras oder ähnliche visuelle Hilfsmittel zu benützen
  • Zusätzliche Personen neben dem Fahrzeuglenker mitzuführen
  • Den Parcours während dem Wettbewerb zu verlassen
  • Randmarkierungen zu überfahren
  • Hilfe von Drittpersonen zu beanspruchen, inkl. Zeitansagen
  • Seitenscheiben zu öffnen
  • Den Motor unnötig laufen zu lassen
  • Unnötig zu Hupen

Ein Nichtbeachten dieser Verbote zieht eine Punktestrafe von zusätzlich 100 Punkten pro Vorfall nach sich.

Punktemaximum

Bei allen Posten gilt das Punktemaximum von 100 Punkten.

Strassenverkehrsgesetz

Jeder Teilnehmer hat sich an das Strassenverkehrsgesetz des Fürstentum Liechtensteins zu halten. Jede Übertretung wird mit Strafpunkten belegt.

Versicherung

Jeder Teilnehmer haftet für den von ihm verursachten Schaden. Unfälle werden entsprechend dem Strassenverkehrsgesetz behandelt. Der Veranstalter haftet nur für Schäden für welche er gesetzlich verpflichtet ist.

Rangierung

Die Gewinner des Geschicklichkeitsfahrens werden nach einer Punktewertung ermittelt. Gewonnen hat der Teilnehmer mit den wenigsten Punkten. Bei Punktegleichheit entscheidet die geringere Punktezahl drei einzelner Hindernisse.

Auszeichnung

Die 3 Erstklassierten jeder Kategorie erhalten eine Auszeichnung.

Rangverkündigung

Ca. 1 Stunde nach der Abgabe der letzten Startkarte findet in der Festwirtschaft die Rangverkündigung statt. Ohne einen anderen Jurybeschluss müssen Gewinner anwesend sein und die Auszeichnung persönlich abholen, ansonsten verfällt er zugunsten des Nächstrangierten. Es werden keine Auszeichnungen zugestellt. Nicht abgeholte Auszeichnungen verfallen zugunsten des Veranstalters.

Jury

Die Jury besteht aus 3 Mitgliedern des Veranstalters. Die Namen der Mitglieder werden bei der Startkartenausgabe angebracht. Die Jury muss während des gesamten Wettbewerbs einschliesslich der Preisverteilung anwesend sein. Mitglieder der Jury können sich kurzzeitig durch eine Person mit gleichen Fähigkeiten vertreten lassen. Die Jury kontrolliert vorgängig die Parcoursvorschriften, Startkarten und Reglemente.

Für den Beschluss sind 2 Stimmen erforderlich. Ein Jurybeschluss ist unanfechtbar.

Protest

Teilnehmer geben Ihr Einverständnis zur Bewertung Ihres Laufes und der Addition der Punkte mit der Unterzeichnung des Startblattes am Ende des Parcours. Proteste zur Bewertung der einzelnen Hindernisse können nach der Unterzeichnung nicht mehr akzeptiert werden.

Nachträgliche Proteste welche Einfluss auf die Rangierung haben, müssen innert 15 Minuten nach dem Vorkommnis durch den Teilnehmer mit Bezahlung von CHF 50.00 bei der Jury eingereicht werden. Besteht der Protest zu Unrecht, verfällt der Betrag zugunsten des Veranstalters.

Ausschlüsse und Disqualifikationen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen gegen das Reglement den Ausschluss auszusprechen.

Änderung des Reglements

Der Veranstalter behält sich das Recht vor in zwingenden Fällen dieses Reglement ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen werden am Wettkampftag zur Einsicht aufgelegt.